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Verantwortung in Marketing und Verkauf

Mit klaren Geschäftsrichtlinien nehmen wir unsere besondere Verantwortung in Marketing und Verkauf wahr. Diese Richtlinien sind für die Coca-Coca Organisation weltweit bindend. Sie werden stetig von uns weiterentwickelt und neuen Bedingungen angepasst. Insbesondere achten wir dabei die Rolle der Eltern und Schulen für die Erziehung der Kinder. Deshalb gehört es zu unseren Grundsätzen, keine Werbung an Kinder unter 12 Jahren zu richten. Gleichzeitig haben wir uns strenge Richtlinien für den Getränkeverkauf an Schulen auferlegt.

Verantwortung gegenÜber Kindern

Coca-Cola hat sich weltweit verpflichtet, Marketingaktivitäten nicht an Kinder unter zwölf Jahren zu richten.

Das heißt unter anderem:
  • - Wir schalten keine Werbung in Medien, die hauptsächlich Kinder unter zwölf Jahren ansprechen.
  • - Wir setzten keine Persönlichkeiten für unsere Marketing- und Sponsoring-Aktivitäten ein, die besonders Kinder unter zwölf Jahren ansprechen (z.B. Moderatoren von Kindersendungen).
  • - Wir führen keine Verkostungsaktionen für Kinder unter zwölf Jahren durch, wenn diese nicht von Erziehungsberechtigten begleitet und genehmigt werden.

Die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung wird von unabhängigen Instituten überwacht. Bei der Überprüfung im Jahr 2007 wurde Deutschland eine einhundertprozentige Einhaltung attestiert.

Richtlinien fÜr den GetrÄnkeverkauf an Schulen

Für das Verhalten und die Geschäftstätigkeit an Schulen hat Coca-Cola in Europa eine klare Richtlinie.

Das heißt unter anderem:
  • - Wir verzichten grundsätzlich auf den Verkauf unserer Getränke in Grundschulen.
  • - Wir setzten keine Persönlichkeiten für unsere Marketing- und Sponsoring-Aktivitäten ein, die besonders Kinder unter zwölf Jahren ansprechen (z.B. Moderatoren von Kindersendungen).
  • - Das Klassenzimmer ist für uns eine werbefreie Zone.
  • - Unsere Automaten in weiterführenden Schulen haben ein markenneutrales Design und bieten eine ausgewogene Getränkeauswahl.
  • - Unser Produktangebot in weiterführenden Schulen besteht aus mindestens drei Kategorien alkoholfreier Getränke - darunter Saftgetränke, Schorlen, Wässer oder Lightgetränke. Wenigstens eine Kategorie ist kalorienfrei oder -reduziert.
  • - Wir veranstalten keine Verkaufsförderungsaktivitäten an Schulen.

In den vergangenen Jahren haben wir unsere Getränkeautomaten aus den Grundschulen zurückgezogen. Lediglich in ca. 100 der insgesamt rund 15.000 deutschen Grundschulen (weniger als 0,1 %) kommen wir unserer Lieferverpflichtung weiter nach. Dies geschieht jedoch auf ausdrücklichen Wunsch der Schulen.