Mitgliedschaft im Global Compact der UN
Die The Coca-Cola Company ist Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen, einem Zusammenschluss internationaler Organisationen und Wirtschaftsunternehmen. Das Bündnis wurde von dem ehemaligen UN-Generalsekretär Kofin Annan ins Leben gerufen. Ziele dieser Initiative sind die Vereinbarkeit ökonomischer Interessen mit den Menschenrechten, mit Arbeits- und Sozialstandards, mit ökologischer Verantwortung sowie die Korruptionsbekämpfung.
Die Grundprinzipien des Global Compact
Der Global Compact beinhaltet zehn Prinzipien, die weltweit Gültigkeit besitzen. Alle Bündnispartner, so auch Coca-Cola, haben sich zur Einhaltung dieser Prinzipien verpflichtet:
- Menschenrechte
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- - Schutz der internationalen Menschenrechte im eigenen Einflussbereich
- - Sicherstellung, dass sich das eigene Unternehmen nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt
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- Arbeitsnormen
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- - Wahrung der Vereinigungsfreiheit und Anerkennung des Rechts zu Kollektivverhandlungen
- - Abschaffung jeder Art von Zwangsarbeit
- - Wirksame Abschaffung der Kinderarbeit
- - Beseitigung der Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung
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- Umweltschutz
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- - Vorsorgender Ansatz im Umgang mit Umweltproblemen
- - Schritte zur Förderung einer größeren Verantwortung gegenüber der Umwelt
- - Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
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- Korruptionsbekämpfung
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- - Beteiligte Firmen treten Korruption in jeglicher Form, einschließlich
Erpressung und Bestechung, entgegen
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