
Die The Coca-Cola Company und einige ihrer Konzessionäre in Europa haben gegenüber der Europäischen Kommission eine Verpflichtungszusage bezüglich bestimmter Geschäftspraktiken abgegeben. Den vollständigen Text der Verpflichtungszusage finden Sie hier.
Die Verpflichtungszusage soll in den Ländern der Europäischen Union sowie in Island und Norwegen in den Vertriebskanälen Haushalts- bzw. Außerhausmarkt Anwendung finden, in denen die kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränke der The Coca-Cola Company mehr als 40 % der nationalen Verkäufe ausmachen und der Anteil mehr als doppelt so groß ist, wie der Anteil des nächst größeren Mitbewerbers. Eine vollständige Liste der Länder und Vertriebskanäle, in denen die Verpflichtungszusage anwendbar ist, finden Sie hier.