
Haben Sie Fragen zu unseren Verpackungen und Einwegpfand? In unserem vielfältigen Packungsangebot mit den verschiedenen Größen und Materialien für unterwegs und zuhause findet sicher jeder "seine" Packung. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, haben Sie die Möglichkeit, eine E-Mail an uns zu senden.
Nicht wieder befüllbare Packungen:
Wieder befüllbare Packungen (Mehrweg):
PET-Flaschen zeichnen sich durch ihr geringes Gewicht und ihre Bruchsicherheit aus. Zudem ist PET vollständig recyclingfähig. Die Coca-Cola Organisation war mit der Einführung von PET-Mehrwegflaschen im Jahre 1990 in Deutschland Vorreiter für den Einsatz im Getränkebereich.
Durchschnittlich werden PET-Mehrwegflaschen 20 - 25 mal wiederbefüllt. Das sind in etwa so viele wie bei einer vergleichbaren Glas-Mehrwegflasche.
Die 0,33 Liter Coca-Cola Dose ist wieder im klassischen Einzelhandel erhältlich (Einwegpackung mit Pfand). Aber auch in allen Geschäftsstellen, die sich dem Rücknahmesystem "P-System" angeschlossen haben. Das sind insbesondere Tankstellen und Kioske.
Die 0,15 Liter Dosen werden von uns speziell und exklusiv für die Fluggesellschaften produziert. Wir können Ihnen deshalb leider keine Geschäfte nennen.
Ab März/April 2006 gibt es im Handel eine limitierte Sammeledition. Die aus 16 verschiedenen Motiven bestehende Kollektion zeigt jeweils einen Spieler der deutschen Fußball-Nationalmannschaft.
1963 wurde die erste Dose in Deutschland angeboten. Auf ihr war die Schutzmarke Coca-Cola in einem weißen Karo auf rotem Hintergrund abgebildet. 1987 kam die 0,5 Liter Dose auf den Markt - als so genannte Maxi-Dose.
Die berühmte Konturflasche wurde 1916 in den USA eingeführt, um Coca-Cola von den damals unzähligen "Cola-Kopien" zu unterscheiden. Das Vorbild ist echter Jugendstil: Modell stand nämlich eine gläserne Tiffany-Vase. Als Erfinder der Konturflasche gilt die Glas Manufaktur "Root Glass Company" bzw. zwei ihrer Mitarbeiter namens Alexander Samuelson und Earl Dean.
Seit 1. Januar 2003 wird ein Einwegpfand auf Getränke-Einwegverpackungen erhoben. Nachfolgend sind typische Fragen und Antworten aufgeführt, die über das Einwegpfand informieren.
Für Bier, Wasser (alle Sorten still und kohlesäurehaltig mit Ausnahme von Kartonverpackungen, entsprechend der am 28. Mai 2005 in Kraft getretenen novellierten Verpackungsverordnung) und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Das betrifft Getränkedosen, Einweg-Glas-Flaschen und Einweg-PET-Flaschen.
Bei Erfrischungsgetränken ohne Kohlensäure, Fruchtsäften, Wein, Sekt, Spirituosen und Milch ist grundsätzlich kein Pfand zu erheben. Biermischgetränke fallen in den Bereich Bier und damit unter die Pfandpflicht. Spirituosen-Mischgetränke (wie Wodka-Lemon) werden wie Spirituosen behandelt und sind daher von der Pfandpflicht ausgenommen.
In der am 28. Mai 2005 in Kraft getretenen Verpackungsnovelle wurden Säfte von der Pfandpflicht ausgenommen.
Unsere kohlesäurehaltigen Erfrischungsgetränke und Wässer, wenn sie in Dosen, Einweg-PET-Flaschen und Einweg-Glas-Flaschen verkauft werden.
Die Produkte Minute Maid, NESTEA, Nescafé X-press, Powerade, BONAQA sportswater sind vom Einwegpfand nicht betroffen.
Das Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen beträgt einheitlich 25 Cent.